Ausländische Beschäftigte in Japan können am öffentlichen Rentensystem teilnehmen. Nach einer relativ kurzen Versicherungszeit kann beim Verlassen Japans unter bestimmten Voraussetzungen eine 脱退一時金 (Lump-sum Withdrawal Payment) beantragt werden.
Beiträge gezahlt zu haben reicht nicht
Alle Voraussetzungen der Japan Pension Service müssen erfüllt sein. Dazu können fehlende japanische Staatsangehörigkeit, Verlust des Versichertenstatus und Ausreise aus Japan gehören. Die Zahl der Arbeitsmonate allein entscheidet nicht.
Frist
Die 2026 geltenden Hinweise nennen grundsätzlich zwei Jahre nach der Ausreise bzw. nachdem kein Wohnsitz in Japan mehr besteht, soweit die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Nicht „alles Eingezahlte zurück“
Die Zahlung wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet; für die berücksichtigten Monate gilt eine Obergrenze. Für einschlägige Zeiten ab April 2021 wurde die Berechnungsgrenze auf 60 Monate erweitert. Versprechen fester Rückerstattungsquoten sind mit Vorsicht zu behandeln.
Langfristige Auswirkungen
Mit dem Bezug der 脱退一時金 wird der entsprechende Zeitraum für bestimmte Rentenzwecke nicht mehr angerechnet. Wer langfristig nach Japan zurückkehren möchte, sollte dies vor dem Antrag berücksichtigen.
Checkliste
☐ Voraussetzungen bei der Japan Pension Service prüfen
☐ Adressverfahren vor Ausreise korrekt erledigen
☐ Rentennummer und Lohnunterlagen aufbewahren
☐ Voraussetzungen des Empfangskontos prüfen
☐ Keine feste Rückzahlungsquote ungeprüft glauben
Offizielle Quelle
• Japan Pension Service — 脱退一時金: https://www.nenkin.go.jp/international/simplejapanese/japanese-system/benefit/withdrawalpayment.html
Allgemeine Information. Für den Einzelfall aktuelle Hinweise der Japan Pension Service prüfen.

