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Versicherungen und Arbeitgeberpflichten bei E-9-Beschäftigten in Südkorea

Koreanische Unternehmen mit E-9-Arbeitnehmern müssen arbeitgeberseitige Versicherungen, Meldepflichten bei Veränderungen und Arbeitsunterlagen laufend überwachen, um Compliance-Risiken zu vermeiden.

31.08.2026
Versicherungen und Arbeitgeberpflichten bei E-9-Beschäftigten in Südkorea

Nach der Zuweisung eines E-9-Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber Pflichten, die über einen normalen Arbeitsvertrag hinausgehen. EPS sieht besondere Versicherungen und Meldepflichten für ausländische Arbeitnehmer vor.

1. EPS-spezifische Versicherungen

Die EPS-Informationsseite unterscheidet, wer bei welcher Versicherung beitragspflichtig ist. Einige liegen beim 사업주 – Arbeitgeber, andere beim Arbeitnehmer.

출국만기보험 – Departure Maturity Insurance

EPS führt diese als arbeitgeberseitige Versicherung. Beiträge werden anhand der im Employment Permit angegebenen Lohnbasis beziehungsweise des geltenden Satzes berechnet. Verwenden Sie keine veralteten Prozentsätze, sondern prüfen Sie den aktuellen Satz bei Anmeldung.

임금체불보증보험 – Wage Payment Guarantee Insurance

Auch diese wird auf Arbeitgeberseite geführt und soll Arbeitnehmer im vorgeschriebenen Umfang gegen das Risiko ausstehender Löhne absichern.

2. Weitere Versicherungssysteme

EPS nennt außerdem 고용보험, 산재보험, 건강보험 und 국민연금. Anwendbarkeit und Beitragshöhe hängen von Arbeitgeberart, Arbeitnehmerstatus und den aktuellen Vorgaben der jeweiligen Versicherungsträger ab.

Eine alte Kalkulation sollte nicht jahrelang unverändert für alle E-9-Arbeitnehmer verwendet werden.

3. Veränderungen fristgerecht melden

EPS weist auf Meldepflichten bei bestimmten Veränderungen hin, etwa Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses, Verlassen des Arbeitsplatzes, Verletzungen oder Vertragsverlängerungen, soweit einschlägig.

Einige Vorgänge müssen innerhalb bestimmter Fristen dem 고용센터 und der Einwanderungsbehörde gemeldet werden. HR sollte eine verantwortliche Person für Ereignisdatum und Meldefrist festlegen.

4. Arbeitsplatzwechsel korrekt verwalten

E-9-Arbeitnehmer können nicht so frei den Arbeitgeber wechseln wie in einem vollständig offenen Arbeitsmarkt. Das Gesetz erlaubt Änderungen jedoch in bestimmten Fällen. EPS nennt beispielsweise Vertragsende, Betriebsstilllegung/-schließung, Aufhebung/Beschränkung der Beschäftigungserlaubnis oder andere Umstände, die eine Fortsetzung unmöglich machen.

Ist ein Wechsel gesetzlich zulässig, sollte das Unternehmen Konflikte früh bearbeiten und Unterlagen vollständig führen, statt das Verfahren zu verzögern.

5. Unterkunft und Abzüge transparent gestalten

Bei Unterkunft oder Verpflegung müssen Bedingungen und Arbeitnehmeranteile vorher erklärt werden. EPS stellt mehrsprachige Einwilligungsformulare für Unterkunfts- und Verpflegungsabzüge bereit.

Ein Abzug nach dem Motto „das machen wir jedes Jahr so“ kann zum Streit führen, wenn die Information unzureichend war oder die Praxis nicht mehr den aktuellen Vorgaben entspricht.

E-9-Checkliste für HR

Employment Permit und Standard Labor Contract aufbewahren.

Ablaufdaten von Vertrag und Aufenthaltsstatus überwachen.

Versicherungen bei Einsatz prüfen.

Lohn- und Abzugsnachweise führen.

Verantwortliche für Sicherheit und Kommunikation benennen.

Meldepflichten bei Änderungen verfolgen.

Vor Verlängerungen/Änderungen EPS-/고용24-Updates prüfen.

Offizielle Quellen

EPS – Versicherungen und zuständige Parteien: https://www.eps.go.kr/eo/EmployPerSystem.eo?tabGb=06

EPS – Verwaltung und Änderungen: https://www.eps.go.kr/eo/process.eo

고용노동부 – Ministry of Employment and Labor: https://www.moel.go.kr/

Gebühren, Beitragssätze und Anwendungsbereiche können sich ändern. Prüfen Sie vor der Umsetzung die aktuellen EPS-/고용24- und Versicherungsinformationen.